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   FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99   

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https://dejure.org/2001,6926
FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99 (https://dejure.org/2001,6926)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.09.2001 - 1 K 4061/99 (https://dejure.org/2001,6926)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. September 2001 - 1 K 4061/99 (https://dejure.org/2001,6926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Afa; Grundstück; GbR; Feststellungsbescheid; Bemessungsgrundlage; Einbringung; Übertragung - Afa-Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks in eine GbR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Afa-Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks in eine GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.03.1997 - II R 74/96
    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Aus dem bisherigen Allein- oder ideellen Miteigentum wird mit der Einbringung gesamthänderisch gebundenes Miteigentum (vgl. § 718 Abs. 1 BGB ; BFH Urteil vom 05.03.1997 II R 74/96, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, 615 f. - zur Grunderwerbsteuer).

    Auch die Gesellschafterstellung ist keine "Gegenleistung", vielmehr wird durch sie die gesamthänderische Mitberechtigung an dem Grundstück gerade erst vermittelt (vgl. BFH Urteil vom 05.03.1997 II R 74/96, a.a.O).

    Aus dem bisherigen Allein- oder ideellen Anteil wurde mit der Einbringung gesamthänderisch gebundenes Miteigentum (BFH v. 5.3.1997, BFH/NV 1997, 615 f.).

  • BFH, 19.08.1998 - X R 96/95

    Schuldzinsen nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Erforderlich ist dafür, dass - anders als im vorliegenden Fall - die durch die erstmalige Verwendung der Darlehensmittel eingetretene Zuordnung zu einer Einkunftsart oder der privaten Vermögenssphäre eindeutig beendet und eine neue, gleichfalls kreditfinanzierte Anlageentscheidung getroffen worden ist (vgl. BFH Urteil vom 19.08.1998 X R 96/95, BStBl II 1999, 353, 355 f).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Das gilt unabhängig davon, dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29.01.2001 ( II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 ff.) der GbR inzwischen eine (beschränkte) Rechts- und Parteifähigkeit zuerkannt hat.
  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des BFH vom 19.10.1998 ( VIII R 69/95 BStBl II 2000, 230) führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist ein Anteil an einer Personengesellschaft kein einzelnes Wirtschaftsgut, sondern die Verkörperung der Summe aller Anteile an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (BFH Urteil vom 13.07.1999 VIII R 72/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 820 f.).
  • BFH, 14.02.1989 - IX R 109/84

    Nach der Umwidmung eines bisher nicht der Einkünfteerzielung dienenden

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut der §§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG , nach dem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nicht der Verkehrswert auf die Nutzungsdauer zu verteilen ist (BFH Urteil vom 14.02.1989 IX R 109/84, BStBl 1989, 922, 924 f., auch zur Abgrenzung zur Bewertung von Einlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Die mit der erstmaligen Verwendung eines Darlehens erfolgte Zweckbestimmung besteht, sofern das Darlehen nicht vorher abgelöst wird, grundsätzlich so lange fort, bis die Tätigkeit oder das Rechtsverhältnis im Sinne der betreffenden Einkunftsart endet (BFH Urteil vom 07.07.1998 VIII R 5/96, BStBl II 1999, 209, 212 m.w.N.).
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92

    Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs-

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Selbst bei der Entnahme eines Grundstücks aus einem Betriebsvermögen kommt der Teilwert als Bemessungsgrundlage für die AfA nur dann in Betracht, wenn die im Teilwert enthaltenen stillen Reserven tatsächlich aufgedeckt und besteuert worden sind oder noch besteuert werden können (vgl. BFH Urteil vom 03.05.1994 IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19, 20; BFH Urteil vom 03.05.1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749, 750 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.05.1994 - IX R 153/88

    Gebäude-AfA nach einer Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Hessen, 18.09.2001 - 1 K 4061/99
    Selbst bei der Entnahme eines Grundstücks aus einem Betriebsvermögen kommt der Teilwert als Bemessungsgrundlage für die AfA nur dann in Betracht, wenn die im Teilwert enthaltenen stillen Reserven tatsächlich aufgedeckt und besteuert worden sind oder noch besteuert werden können (vgl. BFH Urteil vom 03.05.1994 IX R 153/88, BFH/NV 1995, 19, 20; BFH Urteil vom 03.05.1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749, 750 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2004 - IX R 68/01

    Einbringen von Grundstücken in eine personenidentische GbR - Schuldzinsen als

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 12 veröffentlichten Urteil ab.
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